Aktuelle Beiträge (Stand: 01.10.2010)
Die Entscheidungen sind auf alle Abrechnungen im Wohnpark (ausgenommen
Alteburger Str. Ost - 2. Bauabschnitt) übertragbar.
Konsequenzen:
- Nachforderungen können verweigert werden, wer dennoch bezahlt hat (auch weil
er/sie eine Einzugsermächtigung erteilt hat), kann die Beträge zurückfordern,
- es kann verlangt werden, die Vorauszahlungen auf das Niveau 2005
zurückzusetzen (das kann man durch eigene Erklärung erreichen, dieses
Recht gibt das Gesetz auch dem Mieter: § 560 Abs. 4 BGB,
- um die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung durchzusetzen
darf jeder Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zurückbehalten,
bis die Gagfah für die vergangenen Jahre zumindest formell ordnungsgemäße
Abrechnungen vorgelegt hat (Einzelheiten).
Ausführlicher zu den beiden Urteilen siehe die Seite "Wärmekosten"
Damit sollten die Gutachter Dr. Schwirley und Sturm aufgrund grober fachlicher Fehlern generell aus dem Rennen
sein!
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Burkhardt Krems