Aktuelle Beiträge (Stand: 29.12.2011)
Immer wieder argumentiert die GAGFAH:
"Für
jede Wohnlage gibt der Mietspiegel Mietpreisspannen vor. Innerhalb
dieser Preisspannen kann der Vermieter frei entscheiden, welche
Vergleichsmiete für eine Wohnung zutreffend ist." (Originalzitat aus
einem Schreiben der GAGFAH)
Den von ihr behaupteten Entscheidungsspielraum hat die GAGFAH nicht, und das weiß sie auch: sie täuscht also die Mieter um sie dazu zu bringen, der Mieterhöhung zuzustimmen! Mehr ...
- Ist die Gagfah pleite? Prozesskosten müssen vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
Die Prozesskosten, die die Gagfah wegen des verlorenen Prozesses in Sachen Wärmekostenabrechnung erstatten muss, hat sie trotz der gerichtlichen Kostenfestsetzung vom 16.02.2011 nicht bezahlt - jetzt ist der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. Kann die Gagfah nicht einmal diesen Betrag von 235 € aufbringen - oder herrscht solch ein Chaos in der Verwaltung, dass gerichtlich festgestellten Ansprüche nicht beglichen werden? Das ist für ein ordentliches Unternehmen eigentlich peinlich, sehr peinlich sogar.
Wie ist es mit der Kreditwürdigkeit eines Schuldners bestellt, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben werden muss? Wer in der umgekehrten Lage ist, muss damit rechnen, dass die Gagfah die Schufa informiert, mit möglicherweise überraschenden Folgen: auf einmal darf man seine Kreditkarte nicht mehr benutzen oder einen Kreditrahmen nicht mehr verwenden. Auch mit solchen Methoden arbeitet die Gagfah, wie ein konkreter Fall im Wohnpark gezeigt hat!
Die Entscheidungen dürften auf alle Abrechnungen im Wohnpark (ausgenommen
Alteburger Str. Ost - 2. Bauabschnitt) übertragbar.
Konsequenzen:
- Nachforderungen können verweigert werden, wer dennoch bezahlt hat (auch weil
er/sie eine Einzugsermächtigung erteilt hat), kann die Beträge zurückfordern,
- es kann verlangt werden, die Vorauszahlungen auf das Niveau 2005
zurückzusetzen (das kann man durch eigene Erklärung erreichen, dieses
Recht gibt das Gesetz auch dem Mieter: § 560 Abs. 4 BGB,
- um die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung durchzusetzen
darf jeder Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zurückbehalten,
bis die Gagfah für die vergangenen Jahre zumindest formell ordnungsgemäße
Abrechnungen vorgelegt hat (Einzelheiten).
Ausführlicher zu den beiden Urteilen siehe die Seite "Wärmekosten" sowie zusammenfassend zu den Betriebskostenabrechnungen 2005 bis 2008: alle Fehler im Überblick (2,4 MByte)
- Bleibt es beim Verteilungsschlüssel 50:50 für Heizung und Warmwasser? Denn: ab 2009 ist die Verteilung 30:70 (nach Verbrauch 70%) die Regel ... Mehr ...
Damit sollten die Gutachter Dr. Schwirley und Sturm aufgrund grober fachlicher Fehlern generell aus dem Rennen
sein!
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Burkhardt Krems